AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für die Vermittlung
unserer exklusiven Feriendomizile, für die wir im Auftrag der jeweiligen Eigentümer handeln und
tätig werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und
acquando als Vermittler.
1. Vertragsabschluss
acquando schließt als Vermittler namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer Mietverträge
mit den Gästen. acquando haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und
Eigentümer. acquando ist berechtigt, alle im Zusammenhang des Mietvertrages stehenden
Erklärungen und Forderungen auszuführen.
2. Wirksamkeit
Mit Ihrer Buchungsanfrage wird acquando der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages geboten.
Der Gastaufnahmevertrag für das angefragte Ferienappartement oder Ferienhaus gilt erst dann
als verbindlich geschlossen, wenn dieser durch acquando in Form einer Zusage
(Buchungsbestätigung/ Rechnung) bestätigt wird.
3. Bezahlung
Mit der Bestätigung/ Rechnung ist binnen acht Tagen eine Anzahlung in Höhe von maximal 30
Prozent des Rechnungsbetrages zu leisten, der Restbetrag hingegen bis spätestens vier Wochen
vor Anreise. Bindend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von acquando. Liegen
zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als 30 Tage, so wird der Gesamtbetrag in einer
Summe zur sofortigen Zahlung fällig.
Ist der Mieter mit der An- und/ oder Restzahlung in Verzug, kann der Mietvertrag zu seinen Lasten
gekündigt werden. Hierbei hat der Mieter für die Rückabwicklung eine zusätzliche
Bearbeitungspauschale in Höhe von 95 EUR zu tragen.
3.1. Mietkaution
Für die Anmietung einzelner Ferienappartements oder Ferienhäuser ist die Hinterlegung einer
unverzinslichen Mietkaution vorgesehen, die bis spätestens vier Wochen vor Anreise einzuzahlen
ist. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Abreise wieder vollständig zurückerstattet, sofern das
von ihm angemietete Feriendomizil vollständig, unversehrt und vertragsgemäß übergeben wurde.
4. Preise/ Nebenkosten
In den aufgeführten Mietpreisen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer, Strom, Wasser, Gas und
Heizung enthalten und werden bei einem Normalverbrauch nicht gesondert abgerechnet.
Wir behalten uns eine Korrektur der Mietpreise und/ oder Nebenkosten bis zur Abgabe unserer
schriftlichen Buchungsbestätigung ausdrücklich vor. Alle Preisangaben ohne Gewähr.
5. Personenzahl
Eine Belegung des jeweiligen Ferienappartements/ Ferienhauses ist lediglich für die bei
Mietvertragsabschluss angemeldeten und durch acquando bestätigten Personenanzahl
genehmigt. Kinder ab etwa 18 Monaten werden hierbei als volle Personen geführt.
Die Aufnahme weiterer Personen ist bis zur maximal zulässigen Belegung der jeweiligen
Unterkunft zulässig und acquando vor Anreise zwingend mitzuteilen. Gegebenenfalls ist dies
gegen einen Mehrpreis möglich. Eine Anmietung/ Belegung über die durch acquando bestätigte
und/ oder maximal zulässige Personenanzahl (einschließlich Kindern über 18 Monaten) wird
ausdrücklich untersagt und kann bei Zuwiderhandlungen zur sofortigen Kündigung des
Mietverhältnisses und zu Lasten des Mieters führen.
Eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
6. Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist vor Abschluss eines Mietvertrages acquando anzuzeigen und nur
in den dafür ausgewiesenen Feriendomizilen zulässig, in denen Haustiere willkommen sind. Das
unerlaubte und/ oder unangemeldete Mitführen von Haustieren kann mit Rücksicht auf Allergiker
zu Lasten des Mieters die sofortige Kündigung des Mietvertrages bewirken.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haustier sich gemäß den allgemeinen Bestimmungen
verhält und keine Nachbarn belästigt. Ferner ist darauf zu achten, dass das Haustier nicht im Bett
und/ oder auf Polstermöbeln liegt oder schläft. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Haustier sein
„Geschäft“ weder im Garten, noch innerhalb des Hauses hinterlässt. Sofern erforderlich, hat der
Mieter für den Mehraufwand einer notwendigen Reinigung aufzukommen.
7. Swimmingpool
Verfügt ein Feriendomizil über einen hauseigenen Swimmingpool im Garten, so steht dieser
lediglich in der Zeit von Mai bis September zur Verfügung, bei Ferienhäusern mit einem
Indoorpool hingegen ist dies sogar ganzjährig möglich. Die Nutzung des Pools durch den
Mieter und seine Mitreisenden erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Bademeister oder eine andere durch den
Vermieter gestellte Aufsichtsperson vor Ort zur Verfügung steht.
Der Mieter verpflichtet sich, für sich und seine Mitreisenden – insbesondere für minderjährige
Kinder, Kleinkinder und Babys – jegliche Vorsorge und Verantwortung für einen sicheren
Gebrauch des Pools und den gesamten Poolbereich zu gewährleisten. Insbesondere um den
Poolbereich kann es bei Nässe zu Rutschgefahr kommen. Auch hierfür übernimmt der Mieter
für sich und seine Mitreisenden die Gesamtverantwortung.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, weder in den Pool, noch am Poolbereich Gläser und/ oder
Getränkeflaschen mitzuführen, da hier bei Glasscherben von einer besonders großen
Verletzungsgefahr auszugehen ist. Sofern es sich als erforderlich erweist, muss das gesamte
Wasser abgelassen werden, um den Pool von den Glasscherben zu bereinigen und wieder
aufgefüllt und beheizt werden. Dieser Aufwand zieht bei Notwendigkeit zugleich einen
besonders hohen Kostenpunkt mit sich, für den der Hauptmieter als Gesamtschuldner für alle
seine Mitreisenden haftet.
Schwimmern, Nichtschwimmern, Kindern/ Kleinkindern und Babys ist das Schwimmen im
Pool und der Aufenthalt am gesamten Poolbereich nur dann gestattet, wenn eine volljährige
Person und/ oder ein fundierter Schwimmer unter ständiger Aufsicht anwesend sind und den
Eigentümer, sowie acquando von jeglicher Verantwortung entbinden.
8. Telefon
Wird in den angebotenen Feriendomizilen ein Telefon bereitgestellt, deren Nutzung kostenlos
ist, beschränkt sich diese ausschließlich auf Telefonate in das deutsche Festnetz. Telefonate
zu Sonderrufnummern, sind für den Mieter ebenso kostenpflichtig, wie geführte Telefonate
ins Mobilfunknetz oder ins Ausland und werden bei Inanspruchnahme gesondert in
Rechnung gestellt.
9. Internet
Die Nutzung einer Internetverbindung ist für die Mieter kostenlos, sofern vorhanden. Die
Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen zulässiger und gesetzlicher Vorschriften. Der
Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich hierbei, diese anzuerkennen und werden für
die Nichteinhaltung haftbar gemacht. Das Herunterladen rechtswidriger Inhalte wird
ausdrücklich untersagt.
10. Rauchen
Das Rauchen ist in allen unseren Ferienwohnungen und Ferienhäusern ausdrücklich nicht
gestattet. Zuwiderhandlungen können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen und
umfangreiche Reinigungskosten mit sich ziehen.
11. An-/ Abreise
Die Schlüssel für das Feriendomizil können am vereinbarten Anreisetag ab 16 Uhr
empfangen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr am Ort der
Entgegennahme wieder abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels, der u.a. zu einer
Schließanlage gehört, haftet der Mieter für die entstehenden Kosten einer neuen
Schließanlage. Dies gilt ebenso bei ferngesteuerten Toröffnern für Garagen.
Der Mietgegenstand ist am vereinbarten Abreisetag pünktlich und besenrein zu hinterlassen,
das Geschirr ist gesäubert in die Schränke zu räumen, der Müll in die vorgesehenen
Mülltonnen und das Leergut entsprechend zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind
vollständig zu schließen. Bei einer überdurchschnittlichen Verunreinigung behalten wir uns
vor, die entstehenden Mehrkosten dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen.
12. Nichtanreise/ vorzeitige Abreise
Laut Gesetz wird der Gast von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, das ein
in seiner Person liegender Grund wie beispielsweise eine Erkrankung oder eine
Verhinderung aus familiären oder beruflichen Gründen die Nutzung des Feriendomizils nicht
ermöglicht. Der Gast ist daher verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistung denvereinbarten Preis zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedoch die ersparten
Aufwendungen für die Wäschepakete und die Endreinigung anrechnen lassen, als
auch Einnahmen aus anderweitiger Vermietung. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus
wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 95 EUR in Rechnung gestellt. Es
empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie auf
unserer Website im Servicebereich kostengünstig über unseren Partner – der
europäischen Reiseversicherung – abgeschlossen werden kann.
13. Schäden oder Mängel
Alle Feriendomizile werden dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand
übergeben. Sollte dennoch bei Anreise ein Mangel bekannt werden, wird um
umgehende Meldung gebeten, damit dieser abgestellt werden kann. Ansonsten ist
davon auszugehen, dass der Mietgegenstand zu Ihrer vollsten Zufriedenheit
entspricht.
14. Höhere Gewalt
Kann eine Vermietung und/ oder zugesicherte Anreise infolge höherer Gewalt (z. Bsp.
Wasser- Sturm- oder Brandschäden) oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht
wie vereinbart zugesichert werden, ist acquando berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu
kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz werden hierbei ausgeschlossen.
15. Einrichtung
Wir sind stets bemüht, die auf unserer Website gezeigten Aufnahmen der jeweiligen
Feriendomizile auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dennoch kann es in Einzelfällen
vorkommen, dass beispielsweise abgebildete Möbel o.a. Gegenstände nach der
erfolgten Aufnahme aufgrund einer Beschädigung oder Erneuerung ausgetauscht
werden musste. Hierbei achtet acquando darauf, dass die Funktion gewährleistet wird.
16. Garten/ Gartenmöbel
Im Interesse des Vermieters sind wir stets darum bemüht, unseren Gästen einen
gepflegten Garten bieten zu können. Selbstverständlich sind wir dazu bemüht, die
regelmäßige Gartenpflege zu betreiben, ohne unsere Gäste dabei zu stören. Sofern
nicht anders möglich, stimmt der Mieter einer turnusmäßigen Gartenpflege zu.
Sofern die jeweiligen Feriendomizile mit Gartenmöbel, Strandkorb und/ oder
Sonnenliegen ausgestattet sind, stehen diese den Mietern ausschließlich in den
Sommermonaten (etwa von Mai bis September) zur Verfügung. Die Verfügbarkeit ist
von der Witterung abhängig und obliegt der Entscheidung des Anbieters. Ein
Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Gartenmöbel besteht jedoch nicht.
17. Wohnfläche
Bei den jeweiligen Angaben zur Gesamtfläche einer jeweiligen Ferienwohnung oder
eines Ferienhauses, handelt es sich um Angaben der zuständigen Eigentümer, für
deren Richtigkeit der Vermittler keine Haftung übernimmt.
Wir weisen darauf hin, dass insbesondere bei den Ferienwohnungen und Ferien-
häusern auf der Insel Sylt das sogenannte Sylter Fußleistenmaß Anwendung findet
und nicht nach DIN.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von acquando in Hamburg